Deutscher Windhundzucht- und Rennverband e.V.
gegründet 1892



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Inhalt
1. Übergeordnete Bestimmungen.
1.1 Zweck des Reglements
1.2 Tierschutz
1.3 Definition Genehmigung, Terminschutz, Gebühren
1.3.1 Genehmigung
1.3.2 Terminschutz
1.3.3 Gebühren
1.4 Zulassung, Startberechtigung
1.4.1 Grundsätzliches 
1.4.2 Startberechtigung..
1.5 Größenmessung der Whippets und Windspiele.
1.5.1 Einsprüche
1.5.2 Protest Gebühr
1.5.3 Übergrößen
1.6 Lizenzen
1.6.1 Eintragungen in der Lizenzkarte
1.6.2 Lizenzen für ausländische Hunde
1.6.3 Lizenzen für Internationale Rennen und Coursings
1.7 Bestimmungen über die Ausschreibungen
1.7.1 Ausschreibung
1.7.2 Meldeschein
1.8 Nichterscheinen von Hunden und Funktionären
1.8.1 Nichterscheinen von Hunden
1.8.2 Nichterscheinen von Funktionären
1.9 Disqualifikationen
1.9.1 Disqualifikationsgründe
1.9.2 Angreifende Hunde
1.9.3 Eintragung von Disqualifikationen
1.9.4 Sperren
1.9.5 Ausschluss von Personen
1.10 Doping
1.10.1 Bestimmung
1.10.2 Durchführung von Dopingtests
1.10.3 Dopingkontrollen an Meisterschaften der FCI
1.10.4 Sanktionen bei nachgewiesenem Doping
1.11 Haftung
1.12 Einsprüche
2. Rennreglement
2.1 Austragungsmodus
2.2 Melde- und Laufeinteilung, Geschlechtertrennung, Rennprogramm
2.2.1 Melde- und Laufeinteilungszahlen
2.2.2 Geschlechtertrennung
2.2.2.1 Geschlechtertrennung
2.2.2.2 Klasseneinteilung
2.2.3 Rennprogramm
2.3 Funktionärsliste, Aufgaben der Funktionäre
2.3.1 Schiedsgericht
2.3.2 Rennleiter
2.3.3 Zielgericht
2.3.4 Zeitnehmer.
2.3.5 Bahnbeobachter
2.3.6 Starterteam
2.3.7 Hasenzieher
2.3.8 Tierarzt
2.3.9 Ersetzen von Funktionären
2.4 Renndistanzen, Abmessungen, Beschaffenheit des Geläufs, Sattelplatz
2.4.1 Renndistanzen der verschiedenen Rassen
2.4.2 Distanzen und Alterbeschränkungen
2.4.3 Ziel / Auslauf
2.4.4 Bahnzulassung
2.4.5 Kontrolle der Bahn durch das Schiedsgericht
2.5 Rennmaterial
2.6 Laufwiederholungen
2.6.1 Gründe für Laufwiederholungen
2.6.2 Ausnahmen bei Laufwiederholungen
2.6.3 Einhaltung von Pausen bei Laufwiederholungen
3. Coursingregeln
3.1 Funktionärsliste – Aufgaben der Funktionäre
3.1.1 Richter
3.1.2 Coursingleiter
3.1.3 Feldbeobachter
3.1.4 Starter
3.1.5 Hasentechnik
3.1.6 Tierarzt
3.1.7 Ersetzen von Funktionären
3.2 Richtlinien für Gelände, Bodenbeschaffenheit und Streckenlänge
3.2.1 Gelände
3.2.2 Bodenbeschaffenheit
3.2.3 Streckenlängen
3.3 Rollenabstand
3.4 Streckenführung
3.5 Start
3.5.1 Renndecke
3.5.2 Ungerade Teilnehmerzahlen
3.6 Coursingmaterial
3.7 Bewertung
3.7.1 Schnelligkeit
3.7.2 Eifer
3.7.3 Intelligenz
3.7.4 Gewandtheit
3.7.5 Kondition
3.8 Sanktionen
3.8.1 Strafen für die durch den Besitzer zu früh losgelassenen Hunde (Pre-slip penalty)
3.8.2 Tagessperre
3.8.3 Zurückweisung
4. Durchführungsbestimmungen für Meisterschaftsrennen und – Coursings
4.1 Grundlage
4.2 Art der Meisterschaftsrennen
4.3 Vergabe der Titel
4.4 Art der Coursingmeisterschaft
4.5 Vergabe des Titels
4.6 Veranstalter
4.6.1 Rennbahn und Gelände
4.6.2 FCI/CdL Kontrollen
4.6.3 Terminschutz
4.7 Teilnahmebedingungen
4.7.1 Teilnahmeberechtigung
4.7.2 Renn- und Coursingvoraussetzungen
4.8 Meldung
4.8.1 Bestimmung für die Meldung zu FCI-Titelveranstaltungen
4.8.2 Teilnehmerzahlen
4.8.3 Reservehunde
4.8.4 Meldelisten
4.9 Funktionäre
4.9.1 Beauftragter der FCI-Windhundrennkommission für die Meisterschaftsveranstaltungen
4.9.2 Rennfunktionäre
4.9.3 Coursingfunktionäre
4.10 Bedingungen für die Titelvergabe
4.10.1 Zahl der Hunde am Start, sechs oder mehr Hunde
4.10.2 Zahl der Hunde am Start, weniger als sechs Hunde
4.10.3 Zahl der Hunde am Start, weniger als vier Hunde.
4.11 Distanzen für Titelveranstaltungen der FCI
4.11.1 Renndistanzen
4.11.2 Coursingdistanzen
4.12 Preise
4.12.1 Urkunden
4.12.2 Siegerdecken
4.12.3 Finalisten
4.13 Startgeld
4.14 Equipenchef
4.15 Grundsätzliches
4.15.1 Austragungsbestimmungen Rennen
4.15.2 Austragungsbestimmungen Coursing
4.15.3 Unnötige Läufe
4.15.4 Große Meldezahlen bei Rennen
4.15.5 Große Meldezahlen bei Coursings
4.15.6 Zeitmessung für Rennen
4.15.7 Ersatz-Zeitmessung für Rennen
5. CACIL Bestimmungen
5.1 Rassen
5.2 Veranstaltungen
5.3 Mindestpunktzahl beim Coursing
5.4 Vergabe des Titels
5.5 Zuchtschauanforderungen
5.6 Reserve CACIL
5.7 Starterzahlen
5.8 Nicht vollständige Ahnentafel
5.9 Bestimmungen Res. CACIL
5.10 Vorschlag für das Championat
5.11 Vegabe des Championats
5.12 Endgültige Titel
6. Voraussetzung für eine Meldung in der Gebrauchshunde-Klasse
     für Windhunde auf  int. CACIB Ausstellungen der FCI

7. Anhänge
7.1 Meldeschein
7.2 Muster der Renndecken
7.3 Vorgeschriebener Rennmaulkorb
7.4 Tierarztbestimmungen
7.4.1 Eingangskontrolle
7.4.2 Tagesaufsicht
7.5 Bahnabmessungen / Klassifikationen von FCI Rennbahnen
7.5.1 Kategorie "A" Vorgaben
7.5.2 Kategorie "B" Vorgaben
7.5.3 Voraussetzungen
7.5.3.1 Allgemein
7.5.3.2 Voraussetzung für die Kategorie "A"
7.5.3.3 Voraussetzungen für die Kategorie "B


1. Übergeordnete Bestimmungen

1.1 Zweck des Reglements
Dieses Reglement bezweckt die Einheitlichkeit des Renn- und Coursingwesens innerhalb der FCI. Es enthält die für alle Landesverbände verbindlichen Bedingungen für Zulassung, Ausschreibung und Durchführung des Internationalen Windhundsports.

1.2 Tierschutz
Die Sicherheit und Gesundheit der Tiere soll immer der Leitfaden für Offizielle und Teilnehmer während Renn- oder Coursing Veranstaltungen sein.
Der Gedanke des Tierschutzes ist daher immer zu beachten. Aus diesem Grund steht es dem Hundebesitzer frei, seinen Rennhund jederzeit zurückzuziehen.
Desgleichen soll das Schiedsgericht auf Antrag des Platztierarztes dem Besitzer eines Rennhundes die weitere Teilnahme am Rennen untersagen, wenn die Gesundheit des Hundes gefährdet ist.
Das Tragen eines Maulkorbs ist obligatorisch für alle Rassen, ausgenommen für Italienische Windspiele, wo jede Landesorganisation bestimmt, ob das Tragen eines Maulkorbs obligatorisch ist.

1.3 Definition Genehmigung, Terminschutz, Gebühren
1.3.1 Genehmigung
Die Bezeichnung „Internationales Windhundrennen“ und „Internationales Windhund Coursing“ dürfen nur solche Veranstaltungen führen, für die Termin und Ort der Durchführung beim zuständigen Landesverband beantragt und von der FCI genehmigt worden sind.
1.3.2 Terminschutz
Anträge auf Terminschutz und Genehmigung können von der FCI abgelehnt werden, wenn:
1. der Termin für einen anderen Rennverein bereits genehmigt worden ist;
2. der Termin mit anderen wichtigen kynologischen Veranstaltungen zusammenfällt;
3. die Gewähr für eine einwandfreie Durchführung nicht gegeben ist.
1.3.3 Gebühren
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr für Genehmigung und Terminschutz wird von der FCI "Windhundrennkommission" jeweils für das kommende Rennjahr festgesetzt.

1.4 Zulassung, Startberechtigung
1.4.1 Grundsätzliches
Zugelassen sind grundsätzlich alle Windhundrassen (Gruppe 10). Hunde der Gruppe 5 (beschränkt auf Pharaoh Hound, Cirneco, Podengo Ibicenco und Podenco Canario) sind zur Teilnahme an Internationalen Rennen und Meisterschaften zugelassen, können aber nicht die CACIL-Anwartschaft erhalten.
1.4.2 Startberechtigung
Für die Startberechtigung der Windhunde gelten folgende Bedingungen:
1. der Rennhund muss in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sein;
2. er muss im Besitz einer gültigen Rennlizenz sein;
3. Mindestalter:
• bei Whippets und Italienischen Windspielen: 15 Monate
• bei allen anderen Rassen: 18 Monate
4. Höchstalter:
• bis zum Ende der Renn/Coursingsaison, in der das 8 Lebensjahr vollendet wird;
5. Meldung unter dem in der Lizenzkarte eingetragenen Namen des Eigentümers;
6. der Eigentümer muss Mitglied eines der FCI angeschlossenen Landesverbandes sein;
7. das Aussehen des Rennhundes darf nicht künstlich verändert sein (z.B. natürliches Haarkleid darf nicht geschoren sein);
8. Die maximale Schulterhöhe beträgt bei Whippets:
• 51 cm für Rüden
• 48 cm für Hündinnen
9. die maximale Schulterhöhe bei Italienischen Windspielen:
• 38 cm.

1.5 Größenmessung der Whippets und Windspiele.
Eine Größenmessung auf den Widerrist wird ab 12 Monaten vorgenommen.
Wird bei dem zu messenden Hund in einem Alter von weniger als 24 Monaten eine Höhe festgestellt von mehr als:
• bei einem Whippet-Rüden 49 cm,
• bei einer Whippet-Hündin 47cm
• und bei einem Windspiel 37 cm,
so ist dieser Hund vor Beginn der Renn/Coursingsaison, die auf die Vollendung seines 2. Lebensjahres folgt, noch einmal zu messen. Eine solche 2.Messung ist als endgültig in der Lizenzkarte/Hundepass einzutragen.
Erfolgt diese Messung nicht, wird die Lizenz ungültig und ist vom zuständigen Landesverband des betroffenen Hundes einzuziehen.
Die Größenmessungen dürfen nur von den durch die betreffenden Landesverbände qualifizierten Zuchtrichter/Messrichter vorgenommen und bestätigt werden, vorausgesetzt das die Messung gemäß nachfolgenden Verfahren durchgeführt wird :
1. Das Alter der Hunde für die Messung bestimmen die Paragraphen 1.4.2 und 1.5.
2. Der Hund wird in ausgeruhtem Zustand vorgestellt. Er steht mit korrekt gewinkelten Läufen und natürlich erhobenem Kopf (Kehle des Hundes in der Höhe des Widerrist) auf einer ebenen, nicht rutschigen Platte oder einem ausreichend großen Tisch.
3. Zwischen den Messungen muss der Hund mindestens 2x auf dem Boden bewegt werden. Er wird von dem Besitzer oder einer vom Besitzer bestimmten Person geführt und gestellt. Ein Messrichter darf den Hund nur mit Erlaubnis des Hundeführers neu stellen.
4. Das Messen beginnt, wenn der Hund korrekt steht. Gemessen wird auf dem Widerrist oder auf dem Dornfortsatz des Wirbels, wenn dieser die Schulterblattspitzen überragt. Ist es nicht möglich den Hund korrekt zu stellen, wird der Messversuch als ungültig abgebrochen.
5. Das Messgerät ist ein zweibeiniger starrer oder elektronischer Galgen der eine einfache und präzise Messung ermöglicht.
6. Die für das Messen zuständigen Messrichter und Protokollführer werden vom jeweiligen Landesverband eingesetzt. Messrichter und Protokollführer dürfen nicht Züchter oder Besitzer des zu messenden Hundes sein.
7. Das Messgremium besteht immer aus zwei Messrichtern und einem Protokollführer. Die Messrichter wechseln sich bei den Messungen ab. Der Protokollführer überwacht die korrekte Durchführung und hält die Ergebnisse fest.
8. Es sind 10 Messungen für einen Hund vorzusehen. Das mehrheitlich ermittelte Maß wird eingetragen. Wenn das Ausschlussmaß deutlich unterschritten wird, kann das Messgremium in einstimmiger Übereinkunft nach insgesamt 4 Messungen den Messvorgang abbrechen und das ermittelte Ergebnis eintragen. Entsteht nach 10 Messungen eine Pattsituation (5x- 5x+), so ist die 11. Messung als Ergebnis einzutragen.
9. Das ermittelte Ergebnis kann nur durch die zuständigen Personen und Gremien der jeweiligen Landesverbände in die Lizenzkarte/Hundepass des Hundes eingetragen werden.
1.5.1 Einsprüche
Im Falle eines Einspruchs, bei dem die Größe eines Whippet oder eines Italienischen Windspiel angezweifelt wird, kann jeder Landesverband der FCI verlangen, dass der Hund nachgemessen wird. Die Messung erfolgt im Wohnsitzland des Eigentümers und wird von einem Delegierten der FCI Windhund-Rennkommission eines anderen Landesverbandes durchgeführt. Dieser wird vom Präsidenten der Windhund-Rennkommission benannt und hat eine Kontrollmessung gemäß dem vorstehend unter 1.5 beschriebenen Verfahren durchzuführen.
1.5.2 Protest Gebühr
Die protestierende Landesorganisation bezahlt 500 € an den Sekretär der CdL um den Protest „offiziell“ werden zu lassen. Wurde der Protest zu Recht erhoben, bekommt der Verband das Geld zurück und die nationale Organisation des Hundehalters hat die Gebühr zu entrichten.
1.5.3 Übergrößen
Für Hunde, die das Größenmaß nach 1.4.2 überschreiten, ist auf Landesverbandsebene eine Regelung zu treffen, die diesen Tieren eine Teilnahme an Windhundrennen ermöglicht.

1.6 Lizenzen
1.6.1 Eintragungen in der Lizenzkarte
Die Lizenzkarte wird von der Organisation des Heimatlandes des Besitzers/Eigentümers ausgestellt und muss folgende Informationen enthalten:
Rasse, Geschlecht, Hundenamen, Zuchtbuchnummer, Geburtstag, und so weit möglich, Täto-Nummer oder Chip Nummer; Name und korrekte Adresse des Besitzers/ Eigentümers.
Für Whippets und Ital. Windspiele muss das Größenmaß eingetragen sein.
1.6.2 Lizenzen für ausländische Hunde
Falls in einem von der FCI anerkannten Land keine Rennbahn oder Coursing Aktivitäten, vorhanden sind, können die Vorbedingungen zur Erlangung einer Lizenz in einem Nachbarland erfüllt werden. Die betreffenden Rennhunde müssen dann bei dem für sie zuständigen Landesverband lizenziert werden.
1.6.3 Lizenzen für Internationale Rennen und Coursings
Eine für den Internationalen Windhundsport gültige Lizenzkarte darf nur ausgestellt werden, wenn sich erwiesen hat, dass der Hund kein Angreifer gegen andere Hunde ist und das mechanische Lockmittel mit anderen Artgenossen verfolgt.

1.7 Bestimmungen über die Ausschreibungen
1.7.1 Ausschreibung
In der Rennausschreibung müssen aufgeführt sein:
1. Veranstalter, Ort, Datum, Uhrzeit des Beginns der Veranstaltung , Einlieferungsfrist der Rennhunde.
2. Name des Rennleiters oder Coursingleiters.
3. Höhe des Startgeldes.
4. Austragungsmodus.
5. Vorgesehene Preise sowie Zeit der Siegerehrung.
6. Datum des Meldeschlusses.
7. Haftungsvorbehalt gemäß Paragraphen 1.11.
8. Information der Tragepflicht von Maulkörben für Italienische Windspiele
9. Dopingbestimmungen
(zusätzlich für Rennen 10 - 12)
10. Angaben über Rennbahn (Länge, Form, Kurvenradius, Bodenbeschaffenheit, Art der Hasentechnik).
11. Art der Zeitmessung.
12. Hinweis über die Rennfortschreibung, nach den Angaben in Paragraph 2.1.
1.7.2 Meldeschein
Der Ausschreibung ist ein Meldeschein beizulegen. Dieser soll dem Muster (siehe Anhang 7.1) entsprechen.
 
1.8 Nichterscheinen von Hunden und Funktionären
1.8.1 Nichterscheinen von Hunden
Gemeldete Hunde, die nicht am Rennen teilnehmen können, müssen der Rennleitung vor Beginn der Veranstaltung gemeldet werden. Das Startgeld ist auf jeden Fall zu entrichten.
1.8.2 Nichterscheinen von Funktionären
Funktionäre, die sich für ein Rennen zur Verfügung gestellt haben, sind verpflichtet, eine Verhinderung vor Beginn der Veranstaltung der Rennleitung bekannt zu geben. Eine vorzeitige Aufgabe der übernommenen Funktion ist nur nach Mitteilung an den Rennleiter und der Zustimmung des Schiedsgerichts möglich.

1.9 Disqualifikationen
1.9.1 Disqualifikationsgründe
Das Schiedsgericht kann Hunde disqualifizieren oder aus dem Rennen nehmen die während des Rennens:
1. während des Rennens oder Coursings stoppen.
2. den Ablauf des Laufs stören.
3. durch Beeinflussung mittels Zurufe, Gesten, Pfiffe und andere Manipulationen zum laufen angeregt werden müssen oder ins Ziel gelockt werden.
1.9.2 Angreifende Hunde
Das Schiedsgericht muss Hunde disqualifizieren, die andere Hunde angreifen, anzugreifen versuchen oder ausbrechen.
Angreifende Hunde sind solche, die ihr Interesse nicht auf das Lockmittel richten, sondern andere Hunde angreifen oder anzugreifen versuchen, um diese an der normalen Verfolgung des Lockmittels zu hindern. Die unmittelbare Abwehr des Angriffs eines raufenden Hundes ist gestattet.
Wenn ein Hund seinen Körper dafür einsetzt, sich freie Bahn zu verschaffen, ohne Angriffsabsicht, sein Interesse aber auf das Lockmittel richtet, so gilt dies nicht als Raufen.
1.9.3 Eintragung von Disqualifikationen
Disqualifikationen müssen deutlich in der Lizenzkarte eingetragen werden. Die Lizenzkarte ist vom Veranstalter einzubehalten und innerhalb von 3 Tagen an das Rennsekretariat des Landesverbandes des Eigentümers abzusenden. Für die Eintragung ist folgende Kürzung disqualifiziert = disqu. zu verwenden.
1.9.4 Sperren
• 1. Disqualifikation im Kalenderjahr: Tagessperre
• 2. Disqualifikation im Kalenderjahr: 4 Wochen Sperre
• 3. Disqualifikation im Kalenderjahr: 8 Wochen Sperre
Wird der Hund in zwei aufeinander folgenden Jahren viermal disqualifiziert, verliert er seine Rennlizenz. Er hat die Möglichkeit nach Erfüllung der Auflagen, diese noch einmal neu zu erlangen. Sollte er jedoch in den folgenden zwei Jahren diese nach vier Disqualifikationen wieder verlieren, ist eine erneute Erfüllung der Auflagen nicht mehr möglich.
1.9.5 Ausschluss von Personen
Der Renn- oder Coursingleiter ist in Verbindung mit dem Schiedsgericht befugt, Personen, die den Anweisungen der Funktionäre keine Folge leisten, diese beleidigen oder sich ungebührlich benehmen, vom Rennen auszuschließen und des Platzes zu verweisen. Über solche Vorkommnisse berichtet der Veranstalter seinem zuständigen Landesverband, sowie dem Landesverband des Eigentümers/ Halters.

1.10 Doping
1.10.1 Bestimmung
Jede Art von Doping ist verboten.
An allen durch die FCI genehmigten Rennen und Coursings können Dopingproben genommen werden. Meldet ein Eigentümer seinen Hund zu einer solchen Veranstaltung, erklärt er sich mit der Abgabe der Meldung damit einverstanden, seinen Hund einer Kontrolle zuzuführen. Diese Kontrollen finden auf der Basis der jeweiligen nationalen Dopingordnung statt.
1.10.2 Durchführung von Dopingtests
Bei Verdacht auf Doping kann das Schiedsgericht in Verbindung mit dem Platztierarzt eine Dopingkontrolle veranlassen. Der Hundebesitzer ist verpflichtet, diesen Hund der Kontrolle zu unterstellen. Wird Doping festgestellt, gehen die Kosten zu Lasten des Hundebesitzers.
1.10.3 Dopingkontrollen an Meisterschaften der FCI
Pflichtgemäß werden an Welt- und Europameisterschaften in Rennen und Coursing Dopingkontrollen durchgeführt. Die Ausführung der Kontrollen wird nach dem jeweiligen nationalen Reglement durchgeführt.
Wenn ein Land diese Bestimmungen verletzt und keine Kontrollen durchführt, werden diesem Land für die Dauer von 2 Jahren keine internationalen Renn- und Coursingtermine von der FCI geschützt.
1.10.4 Sanktionen bei nachgewiesenem Doping
Hunde und deren Eigentümer/Besitzer müssen nach den nationalen Regeln des durchführenden Verbandes sanktioniert werden.
Die anderen Landesverbände haben diese Sanktionen in allen Punkten zu übernehmen.
Landesverbände, die diese Sanktionen nicht übernehmen, werden für die Dauer von 2 Jahren keinen Terminschutz der FCI für internationale Renn- und Coursingtermine erhalten. Der Präsident und der Sekretär der CdL schlagen dem Vorstand der FCI die Periode, in der kein Terminschutz vergeben wird, vor.

1.11 Haftung
Weder Veranstalter noch Funktionäre haften für Unfälle der Hundebesitzer, der Hunde oder der Funktionäre. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf den Fall ausreißender Hunde. Ebenso haftet der Besitzer eines Hundes nicht, wenn dieser während des Laufes beim Rennen oder Coursing die Verletzung eines anderen Hundes verursacht. In allen anderen Fällen haftet der Besitzer für seinen Hund.

1.12 Einsprüche
Die von den Richtern gefällten Urteile sind endgültig und unanfechtbar.


2. Rennreglement

2.1 Austragungsmodus
Der Austragungsmodus wird vom Veranstalter festgesetzt. Das Rennen besteht aus Vorläufen und Finale. Zu den Vorläufen zählen auch ggf. erforderliche Zwischenläufe. Für jeden am Endlauf teilnehmenden Hund sind, wenn notwendig, zwei Läufe vorzusehen.
Ein Austragungsmodus ist die Ermittlung der Finalteilnehmer nach der Einlaufreihenfolge in den Vorläufen.
Ein anderer Austragungsmodus ist die Ermittlung der Finalteilnehmer nach den in den Vorläufen gelaufenen Zeiten. Dieser Modus darf nur angewandt werden, wenn eine automatische Zeitmessung für alle über die Ziellinie laufenden Hunde in jedem Vorlauf gewährleistet ist. In allen Fällen beginnt die Zeitmessung sofort beim Öffnen der Startboxen.

2.2 Melde- und Laufeinteilung, Geschlechtertrennung, Rennprogramm
2.2.1 Melde- und Laufeinteilungszahlen
1. Minimale Meldezahl pro Rasse: 6 Rennhunde
2. Minimale Zahl pro Laufeinteilung: 3 Rennhunde
3. Maximale Zahl pro Laufeinteilung:
bei Flachrennen: 6 Rennhunde
bei Hürdenrennen: 4 Rennhunde
2.2.2 Geschlechtertrennung
2.2.2.1 Geschlechtertrennung
Sind mindestens 6 Hunde pro Rasse und Geschlecht gemeldet, so laufen Rüden und Hündinnen getrennt. Sind von einem Geschlecht weniger als 6 Hunde gemeldet, so laufen Rüden und Hündinnen gemischt.
2.2.2.2 Klasseneinteilung
Werden gemäß Ausschreibung nach Klasseneinteilung getrennte Rennen durchgeführt, so können die derselben Klasse angehörigen Rüden und Hündinnen ohne Rücksicht auf die Meldezahl zusammenlaufen. Dies muss jedoch in der Ausschreibung vermerkt werden.
2.2.3 Rennprogramm
Das Rennprogramm wird vom Veranstalter zusammengestellt. Die Rennhunde müssen ohne jede Bevorzugung nach bestem Wissen in die Läufe eingeteilt werden. Die Rennhunde der verschiedenen Länder sollen gleichmäßig auf die einzelnen Läufe verteilt werden. Es ist zu vermeiden, in den Vorläufen die schnellsten Hunde oder Hunde eines Besitzers zusammenzubringen.

2.3 Funktionärsliste, Aufgaben der Funktionäre
1. Schiedsgericht
2. Rennleiter
3. Zielgericht
4. Zeitnehmer
5. Bahnbeobachter
6. Starterteam
7. Bedienung der Hasentechnik
8. Platztierarzt
2.3.1 Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist das oberste Organ der Veranstaltung. Es überwacht die Einhaltung des Rennreglementes und verfolgt den Rennablauf. Seine Entscheidungen in Streit- und Zweifelsfällen sind endgültig. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern, welche die Schiedsrichterlizenz haben müssen und soweit als möglich aus verschiedenen Ländern ausgewählt werden.
2.3.2 Rennleiter
Dem Rennleiter untersteht die gesamte technische und organisatorische Leitung der Veranstaltung. Er entscheidet während der Veranstaltung über alle mit dem Rennen zusammenhängenden technischen und organisatorischen Fragen. Der Rennleiter ist auch die Kontaktperson zwischen Schiedsrichter und Teilnehmer.
2.3.3 Zielgericht
Das Zielgericht, das nach Möglichkeit international besetzt sein sollte, entscheidet in allen Fragen über die Einlaufreihenfolge. Maßgebend für den Einlauf ist die Nasenspitze des Hundes.
2.3.4 Zeitnehmer
Zeitnehmer und Art der Zeitmessung werden vom Veranstalter bestimmt. Für die Zeitmessung ist die Nasenspitze des Hundes maßgebend. Die Zeitmessung beginnt beim Öffnen der Startboxen.
2.3.5 Bahnbeobachter
Der Veranstalter bestimmt vier Bahnbeobachter, welche die Bahnbeobachter- oder Schiedsrichterlizenz haben müssen. Die Bahnbeobachter werden vom Rennleiter auf ihre Beobachtungsabschnitte verteilt und haben die Aufgabe, die einzelnen Läufe zu überwachen und alle Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Rennreglement, welche sich auf der Piste ereignen, unmittelbar nach Ende des betreffenden Laufes dem Schiedsgericht zu melden.
Schiedsgerichtsentscheidungen, die mit der Meldung eines Bahnbeobachters nicht im Einklang stehen, sind diesem Bahnbeobachter erklärend mitzuteilen.
2.3.6 Starterteam
Der Besitzer hat seinen Hund am Sattelplatz zu halten und rechtzeitig zum Start zu bringen.
Das Starterteam überprüft vor dem Einsetzen der Rennhunde:
1. die Startboxen
2. die Aufstellung der Hunde beim Start
3. den richtigen Sitz des Maulkorbes, der den von der FCI zugelassenen Modellen (siehe Anhang 7.3) entsprechen muss.
4. Jeder Hund im Sattelplatz trägt ein zweckmäßiges Halsband bis zum Start. Würger, Starterleinen und Stachelhalsbänder sind verboten.
5. die Renndecken, die dem von der FCI anerkannten Modell auch in Farbe entsprechen muss (siehe Anhang 7.2)
6. Scheuklappen sind nicht erlaubt.
Die Kontrolle, das Einsetzen und der Start sollen zügig, jedoch ohne Hast erfolgen.
2.3.7 Hasenzieher
Der Bediener der Hasenmaschine erhält seine Anweisungen vom Rennleiter. Das Lockmittel muss möglichst m gleich bleibenden Abstand von ca. 20 m vor dem ersten Hund gezogen werden. Im Falle eines Fehlstarts ist der Hase sofort zu stoppen, sofern er sich noch auf der ersten Hälfte der Startgeraden befindet.
2.3.8 Tierarzt
Der Platztierarzt wird vom Veranstalter bestellt. Er muss während der gesamten Rennveranstaltung anwesend und einsatzbereit sein. Es wird empfohlen die im Anhang 7.4 gegebenen Erläuterungen für die Aufgaben des Tierarztes zu beachten.
2.3.9 Ersetzen von Funktionären
Funktionäre (Schiedsgerichtsmitglieder, Zielrichter, Bahnbeobachter), deren Hunde an einem Lauf teilnehmen, dürfen bei dieser Klasse/Geschlecht ihre Funktion nicht ausüben und müssen ersetzt werden.

2.4 Renndistanzen, Abmessungen, Beschaffenheit des Geläufs, Sattelplatz
Abmessungen und Spezifikationen sind im Anhang 7.5 beschrieben.
2.4.1 Renndistanzen der verschiedenen Rassen
Die Renndistanzen werden im Abstand von einem Meter ab innere Abschrankung gemessen und betragen:
• für Whippets und Ital. Windspiele: 250 m - 500 m.
• für große Rassen : 250 m - 900 m.
2.4.2 Distanzen und Alterbeschränkungen
Für Renndistanzen über 525 m sind Rennhunde zugelassen, die am 1. Januar des betreffenden Jahres mindestens 2 Jahre und nicht über 6 Jahre alt sind. Bei solchen Langstreckenrennen unterstehen die Hunde einer speziellen tierärztlichen Kontrolle.
2.4.3 Ziel / Auslauf
Der Hase muss nach dem Überqueren der Ziellinie noch mindestens 30 Meter mit gleicher Geschwindigkeit gezogen werden.
2.4.4 Bahnzulassung
Alle Rennbahnen, auf denen Internationale Windhundrennen durchgeführt werden, müssen eine durch die Nationale Organisation bestätigte A oder B – Qualifizierung haben (Anhang 7.5).
2.4.5 Kontrolle der Bahn durch das Schiedsgericht
Dem Schiedsgericht steht das Recht zu, sich vor der Veranstaltung davon zu überzeugen, dass die Rennbahn den vom Veranstalter gemachten Angaben entspricht, insbesondere, dass keine Gefahrenquellen bestehen.

2.5 Rennmaterial
Der Veranstalter ist verpflichtet, einwandfreies, funktionierendes Material und Reserve zu stellen. Hierzu gehört:
1. Der Hasenzug muss.
a) rasant beschleunigen.
b) in seiner Geschwindigkeit schnell regulierbar sein.
c) über genügend Leistungsreserven verfügen.
2. Die Rollen dürfen keine helle Farbe haben und nicht glitzern.
3. Das Lockmittel soll aus einem hellen, ungefähr 40 cm langem Hasenfell oder hasenfellähnlichem Ersatz bestehen. Lockmittel aus Stoff oder Plastik können bei regnerischem, nassem Wetter verwendet werden.
4. Die Startboxen müssen folgende Mindestmasse aufweisen:
a) Länge 110 cm; Höhe 84 cm; Breite 28 cm.
b) Die Zwischenräume zwischen den einzelnen Boxen müssen mindestens 10 cm betragen.
c) Die Innenwände müssen glatt sein.
d) Der Boden muss griffig sein und ohne jeden Höhenunterschied in die Gras- oder Sandfläche übergehen.
e) Die Fronttüren dürfen nicht reflektieren und müssen den Hunden eine gute Sicht auf das Lockmittel zulassen und so beschaffen sein, dass sie Verletzungen ausschließen.

2.6 Laufwiederholungen
2.6.1 Gründe für Laufwiederholungen
Das Schiedsgericht entscheidet, ob ein Lauf wiederholt wird. Gründe können insbesondere sein, wenn:
1. Der führende Hund näher als 10 m auf das Lockmittel aufläuft oder mehr als 30 m davon entfernt ist oder wenn dieses durch Hochfliegen den Rennablauf wesentlich stört.
2. Das Lockmittel weniger als 30 m mit der mindestens gleichen Geschwindigkeit über die Ziellinie gezogen wird.
3. Die Startboxen versagen.
4. Das Lockmittel auf der Strecke liegen bleibt.
5. Die Bahnbeobachter oder das Schiedsgericht eine wesentliche Störung des Rennverlaufs festgestellt haben. Stürze von Rennhunden sind nicht als Störung zu werten.
2.6.2 Ausnahmen bei Laufwiederholungen
In sehr deutlichen Fällen kann das Schiedsgericht im beanstandeten Lauf vorn liegende Hunde vom Wiederholungslauf dispensieren und gemäß ihrem Einlauf platzieren, wenn:
1. deren Position vor Eintritt der Störung absolut unzweifelhaft war,
2. die Hunde mindestens die halbe Bahnlänge zurückgelegt hatten
3. der ordnungsgemäße Rennablauf gesichert bleibt.
Die infrage kommenden Hunde werden nach ihren Positionen vor Anfang der Störung gesetzt.
2.6.3 Einhaltung von Pausen bei Laufwiederholungen
Wiederholungen von Läufen können sofort stattfinden, wenn alle Hunde im beanstandeten Lauf weniger als die Hälfte der Rennstrecke zurückgelegt hatten. Andernfalls muss eine Pause eingehalten werden.
Die Zeitspanne zwischen aufeinander folgenden Läufen desselben Hundes muss betragen:
• bei einer Distanz bis 525 m mindestens 30 Minuten
• bei einer Distanz über 525 m mindestens 60 Minuten.
Bei Renndistanzen über 525 m dürfen die Rennhunde pro Tag höchstens zweimal starten. Laufwiederholungen am gleichen Tag sind verboten.


3. Coursingregeln

3.1 Funktionärsliste – Aufgaben der Funktionäre
1. Richter
2. Coursingleiter
3. Feldbeobachter
4. Starter
5. Hasentechnik
6. Tierarzt
3.1.1 Richter
Die Richter sind das oberste Organ der Veranstaltung. Sie überwachen die Einhaltung des Coursing Reglement und verfolgen den Ablauf des Coursings. Ihre Entscheidungen in Streit- und Zweifelsfällen sind endgültig. Im Falle von technischen Problemen beraten sich die Richter mit dem Coursingleiter.
Vor Beginn der Veranstaltung überzeugen sich die Richter davon, dass die Richtlinien in den Paragraphen 3.2, 3.3, 3.4 und 3.6 eingehalten wurden und die Gesundheit der Hunde gewährleistet ist.
Internationale Coursings werden von mindestens zwei Richtern gerichtet die im Besitz einer Coursing-Richterlizenz sein müssen. Sie können von Feldbeobachtern assistiert werden. Auf Veranstaltungen, bei denen das CACIL vergeben wird, muss einer der Richter aus einem anderen FCI Land, eingeladen werden.
3.1.2 Coursingleiter
Der Coursingleiter muss ein erfahrener Coursingfachmann sein. Er ist
verantwortlich für die Technik und die gesamte Organisation. Er trifft alle
Entscheidungen bei technischen und organisatorischen Problemen.
3.1.3 Feldbeobachter
Feldbeobachter können zur Unterstützung der Richter im Feld eingesetzt werden. Sie müssen im Besitz einer Feldbeobachter- oder Richterlizenz sein. Die Richter geben die unterschiedlichen Abschnitte an, wo die Feldbeobachter ihre Aufgabe erfüllen. Ihre Aufgabe ist es, alle Läufe zu beobachten und die Richter über alle Auffälligkeiten zu unterrichten.
3.1.4 Starter
Am Start kontrolliert der Starter ob:
1. die Hunde rechtzeitig beim Start sind und von den Besitzern vor dem Start ruhig gehalten werden
2. das die Hunde beim Start in der richtigen Position stehen
3. alle Hunde einen von der F.C.I genehmigten Maulkorb nach den Vorgaben des Anhangs 7.3 tragen
4. die Renndecken korrekt befestigt sind.
3.1.5 Hasentechnik
Der Hasenzieher bekommt seine Anweisungen vom Coursingleiter oder den Richtern.
Der Standort der Hasenmaschine muss so gewählt werden, dass der Hasenzieher die ganze Strecke überblicken kann.
Der Hasenzieher muss beachten, dass der Hase korrekt gezogen werden muss. Die dazu benötigte Kompetenz schließt unerfahrene Hasenzieher aus.
3.1.6 Tierarzt
Für diese Coursings ist eine tierärztliche Untersuchung und die Anwesenheit eines Tierarztes für die Dauer der Veranstaltung erforderlich. Es wird empfohlen die im Anhang 7.4 gegebenen Erläuterungen für die Aufgaben des Tierarztes zu beachten
Hunde jünger als 2 Jahre und älter als 6 Jahre sollen nach jeden Lauf vom Tierarzt kontrolliert werden wenn die Streckenlänge mehr als 600 Meter beträgt.
3.1.7 Ersetzen von Funktionären
Funktionäre, die mit ihrem Hund an dieser Veranstaltung teilnehmen, müssen diese Funktion aufgeben, wenn Hunde der gleichen Rasse starten. Sie müssen durch einen anderen Funktionär ersetzt werden.

3.2 Richtlinien für Gelände, Bodenbeschaffenheit und Streckenlänge
3.2.1 Gelände
Eine große Wiese entspricht am ehesten dem idealen Gelände für einen Coursing Wettbewerb. Es eignet sich ebenfalls eine leichte Hanglage oder leicht hügeliges Gelände. Einige Büsche oder Bäume sind wünschenswert, solange sie keine Gefahr für die Hunde bedeuten.
3.2.2 Bodenbeschaffenheit
Das Geläuf darf keine Steine und Löcher aufweisen und muss griffig sein. Natürliche Hindernisse sind nicht obligatorisch aber sehr erwünscht. Hindernisse und Gräben müssen für den Hund mindestens 30 m vorher sichtbar sein.
3.2.3 Streckenlängen
Die Streckenlänge soll betragen:
• von 400 m bis 700 m für Whippets und Windspiele
• von 500 m bis 1000 m für alle anderen Rassen

3.3 Rollenabstand
Von größter Wichtigkeit ist der Rollenabstand, der dem Gelände angepasst sein muss. Kurven mit Winkel von weniger als 60° sind nicht erlaubt.

3.4 Streckenführung
Die gesamte Strecke muss gut einzusehen und absolut gefahrenfrei für die Hunde sein, denn ein Coursing stellt sehr hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Windhunde. Für den zweiten Durchgang muss die Strecke abgeändert werden.
Die Schnur muss so gelegt sein dass die Hunde sich nicht in der Schnur verwirren und verletzen können.

3.5 Start
3.5.1 Renndecke
Bei jedem Lauf starten zwei Konkurrenten zusammen, davon einer mit roter Renndecke, der andere mit weiß oder blau, gemäß den Regeln des Landes. Die Decken sind in Anhang 7.2 beschrieben.
3.5.2 Ungerade Teilnehmerzahlen
Bei ungeraden Teilnehmerzahlen setzt der Veranstalter, wenn möglich, einen Begleithund ein um Sololäufe zu vermeiden.

3.6 Coursingmaterial
Die Organisation hat dafür zu sorgen, dass die komplette Hasentechnik perfekt und fehlerlos arbeitet. Der Coursingleiter hat ein Ersatzsystem bereit zu halten damit eine Coursingveranstaltung problemlos zu Ende geführt werden kann.
Die Hasenmaschine muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Sie muss rapide beschleunigen können
2. Sie muss in der Geschwindigkeit gut regulierbar sein
3. Sie muss ausreichende Reserven haben
4. Das Lockmittel muss aus einen hasenfellähnlichem Stoff von etwa 40 cm Länge sein. Bei Regen oder nassem Boden kann auch ein Lockmittel aus Plastik oder Stoff verwendet werden.
5. Die Rollen dürfen keine helle Farbe haben und nicht glitzern.

3.7 Bewertung
Die Coursing-Richter beurteilen die Leistungen der Hunde nach fünf Kriterien.
Es können maximal 20 Punkte für jedes Kriterium vergeben werden.
Hunde, die nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte beim ersten Lauf erzielt haben, können nicht mehr am zweiten Lauf teilnehmen, es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor.

Andere Bewertungssysteme sind nach folgenden Vorgaben erlaubt:
1. Internationale Coursings können auch nach dem offiziellen nationalen Bewertungssystem bewertet werden. (Beispiel: eine Bewertung nach PVL ist daher in Deutschland nicht möglich)
2. Für die FCI -Coursing Europameisterschaft ist die Bewertung nach dem FCI System durchzuführen.
Jeder Hund absolviert 2 Läufe, deren Punktergebnisse addiert werden. Ist eine Durchführung von zwei Durchgängen nicht möglich werden die im ersten Durchgang erworbenen Punkte für die Platzierung gewertet.
Sollten zwei oder mehr Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen (unter Einbeziehung von beiden Läufen), wird der Hund mit der höheren Punktzahl im 2. Durchgang, besser platziert.
Herrscht dann immer noch Gleichheit, wird dem Hund der die höhere Punktzahl im 2. Lauf, in der Reihenfolge der Bedeutung gemäß den Bestimmungen zuerst nach 3.7.5 Kondition, im Weiteren dann nach 3.7.4 Gewandtheit, dann 3.7.2 Eifer, 3.7.3 Intelligenz und letztendlich 3.7.1 Geschwindigkeit, die bessere Platzierung zugesprochen.

3.7.1 Schnelligkeit
Die notwendige Schnelligkeit um das Lockmittel einzuholen. Die Qualität der Schnelligkeit bei einem Windhund drückt sich über die gesamte Strecke aus, vor allem in der Fangphase. Die Schnelligkeit wird offensichtlich durch die Rapidität der Bewegungen, die Anzahl der Bewegungen und der Progression.
Der Richter muss den Hund belohnen, der sehr tief läuft, sich gut streckt und das Lockmittel anstrengt. Da man keine Zeitmessung verwendet um die Schnelligkeit zu ermitteln, ist die Art wie der Hund « sich gibt » ein wichtiges Mittel, um seine Fähigkeit, das Gelände zu decken, zu bewerten.
Die absolute Geschwindigkeit wird in der Beurteilung der Coursings nicht berücksichtigt, denn die Schnelligkeit eines Windhundes wird relativ in Bezug auf seinen Konkurrenten festgehalten.
Man nennt « Go-bye » das Wiederaufkommen eines Windhundes, der sich in zweiter Position befindet, und, unter Forcierung seiner Schnelligkeit auf Höhe seines Konkurrenten kommt und denselben überholt. Ein « Go-bye » erfolgt immer in dem Zwischenraum von zwei aufeinander folgenden Rollen.
3.7.2 Eifer
Eifer bei der Verfolgung, ohne Rücksicht auf die Geländebeschaffenheiten (Natur, Hindernisse ) und den Zwischenfällen (Ausweichen, Fall, momentaner Sichtverlust).
Der Eifer eines Windhundes offenbart sich:
1. beim Start:
durch große Aufmerksamkeit
einen Blick, der auf das Lockmittel gerichtet ist
2. in der Verfolgung des Lockmittels durch:
einen stetigen Druck, der den Hasenzieher zwingt, die Geschwindigkeit zu erhöhen, um zu vermeiden dass der Hase vor der Fangzone erreicht wird.
ein freier Lauf ( ohne Zögern vor Hindernissen)
den Willen zu haben zum Lockmittel zurückzukehren, wenn er davon abgekommen ist
3. in der Fangphase des Lockmittels
in voller Schnelligkeit
beim Ausführen eines « brassok » (=sich so auf das Lockmittel zu werfen, um darüber das Gleichgewicht zu verlieren)
zu versuchen das Lockmittel zu fangen, selbst wenn es schon von seinem Partner aufgenommen wurde.
3.7.3 Intelligenz
Die Intelligenz der Verfolgung lässt den Windhund einer Bahn folgen, die ihn mit Gewandtheit, ohne welche auch der schnellste Windhund keinen Fang erzielt, in eine gute Fangposition bringt. Ein Hund zeigt seine Wendigkeit in dem er Stellung nimmt zwischen dem Lockmittel und der Bahn desselben, um auf rauheres Gelände auszuweichen.
3.7.4 Gewandtheit
Die Gewandtheit eines Windhundes wird taxiert bei :
1. jähem Richtungswechsel, der durch das Lockmittel hervorgerufen wird
2. bei der Überwindung der Hindernisse
3. bei Gelegenheit des Fangens und ganz besonders bei der Ausführung des «brassok ».
3.7.5 Kondition
Im Rahmen des Coursings spricht man von Kondition bei der Fähigkeit eines Windhundes eine Strecke in guter physischer Kondition zu beenden. Die Widerstandskraft eines Windhundes ist die Gesamtheit seiner physischen und mentalen Kräfte.

3.8 Sanktionen
Nur qualifizierte Richter dürfen Strafen konform diesem Reglement verhängen.
3.8.1 Strafen für die durch den Besitzer zu früh losgelassenen Hunde (Pre-slip penalty)
Wenn ein Hundebesitzer seinen Hund zu früh loslässt, können die Richter 10% der Gesamtpunkte des Hundes für diesen Lauf abziehen. Für den Fall, dass man diesen Lauf wiederholt, wird diese Strafe nicht erlassen.
Bei einem Fehlstart können die Richter das Starterteam oder den Rennleiter konsultieren.
3.8.2 Tagessperre
Suspendierung für den ganzen Tag, wenn abwesend im Augenblick des Starts eines Laufes.
3.8.3 Zurückweisung
Die Richter können einen Hund für den ganzen Tag zurückweisen, der:
1. nachdem das Startzeichen gegeben ist, bei seinem Besitzer bleibt oder zur Galerie zurückkehrt.
2. seinem Gegner nachsetzt und nicht dem Lockmittel
3. für das Coursing nicht über die nötige physische Kondition verfügt. Die Meinung des Tierarztes ist ausschlaggebend.


4. Durchführungsbestimmungen für Meisterschaftsrennen und – Coursings

4.1 Grundlage
Diese Veranstaltungen werden von der FCI/Cdl und dem von einem Landesverband bestimmten Verein ausgerichtet. Die Bewerbung zur Austragung eines Titelrennens oder Coursings muss von der nationalen Organisation in schriftlicher Form an die CdL erfolgen. Sie muss die Garantie enthalten, dass die Durchführung perfekt organisiert wird.

4.2 Art der Meisterschaftsrennen
Die FCI kann jährlich zwei Meisterschaften veranstalten:
• die « FCI-Weltmeisterschaften »
• die « FCI-Europameisterschaften »

4.3 Vergabe der Titel
Die in diesen Rennen erworbenen Titel lauten:
• FCI-Weltmeister mit der Jahreszahl (z.B.2007)
• FCI-Europameister mit der Jahreszahl (z.B.2007)
Datum Version Seite

4.4 Art der Coursingmeisterschaft
Die FCI kann in jedem Jahr die Durchführung einer Coursingmeisterschaft beschließen unter dem Namen:
• FCI-Coursing-Europameisterschaft

4.5 Vergabe des Titels
Der in diesem Coursing erworbene Titel lautet:
• FCI-Coursing-Europameister mit der Jahreszahl (zum Beispiel 2007)

4.6 Veranstalter
Diese Rennen werden von einem FCI-Mitgliedsland ausgerichtet. Die FCI-Windhundrennkommission bestimmt das Land und den Austragungsort jeweils zwei Jahre im voraus.
Der Text der Ausschreibung ist im Entwurf dem Beauftragten der CdL zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach dessen Genehmigung darf die Ausschreibung an die anderen Landesverbände der FCI versandt werden.
4.6.1 Rennbahn und Gelände
Diese Meisterschaften dürfen nur auf Rennbahnen/Geländen ausgetragen werden, die den Bestimmungen 2.4 und 3.2 dieses Reglements entsprechen.
4.6.2 FCI/CdL Kontrollen
Die FCI-Windhundrennkommission ist berechtigt, in der Zeit zwischen Vergabe und Durchführung der Rennen den Zustand der Rennbahnanlage oder des Coursinggeländes zu kontrollieren und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen.
4.6.3 Terminschutz
An den Tagen dieser FCI-Meisterschaften dürfen keine anderen internationalen Windhundrennen und Coursings stattfinden.

4.7 Teilnahmebedingungen
4.7.1 Teilnahmeberechtigung
Alle Windhunde (Gruppe 10) die im Zuchtbuch, nicht im Anhang (livre d’attend), eines FCI Mitglieds bzw. Partners oder auch im Zuchtbuch eines Verbandes, der nicht Mitglied der FCI ist, jedoch seitens der FCI als anerkannt gilt, eingetragen sind, können teilnehmen.
Dies gilt nicht für Hunde, die aus dem für die nachfolgenden Rassen ausgewiesenen Herkunftsgebieten importiert und aufgrund dessen, dass es dort keine kynologische Organisation gibt, keinen anerkannten Abstammungsnachweis haben. Dies gilt auch für deren Nachkommen sofern diese Importe in einem Zuchtbuch bzw. im Anhangregister (Livre d'attend) einer FCI-Mitgliedsorganisation / Partner eingetragen wurden.
Derzeit betrifft diese Regelung Hunde der Rassen Azawakh und Saluki.
Diese Regelung gilt auch für Sloughis die in Marokko von Einheimischen gezüchtet werden, die aber keiner Zuchtkontrolle unterliegen und für die insofern kein „Export Pedigree“ des dortigen FCI - Mitgliedsverbandes Société Centrale Canine Marocaine S.C.C.M. ausgefertigt, für die jedoch eine sog . "Genealogie" erstellt werden kann: Vor einer Meldung zu einem Meisterschaftsrennen oder Lure Coursing, müssen diese Hunde in ihrem zuständigen Verband registriert worden sein.
Mediterrane Windhunde der Rassen Pharaoh Hound, Cirneco, Podenco Ibicenco und Podenco Canario aus der Gruppe 5 können ebenfalls teilnehmen, können aber kein CACIL erhalten..
4.7.2 Renn- und Coursingvoraussetzungen
Für die FCI-Meisterschaftsrennen sind nur solche Hunde zu melden, die in ihrer Leistung dieser Spitzenkonkurrenz entsprechen. Jeder Verband bestimmt für seinen Bereich, welche Hunde gemeldet werden.
Der gemeldete Rennhund muss die beiden letzten Rennen oder Coursings vor Meldeschluss einwandfrei gelaufen sein. Eine Disqualifikation zwischen Meldeschluss und Meisterschaft schließt eine Teilnahme aus.
Für Hunde, die bei einem Rennen nach dem ersten Lauf verletzt und mit tierärztlichem Zeugnis zurückgezogen werden, ist dieses Rennen als gültiger Start zu werten.

4.8 Meldung
4.8.1 Bestimmung für die Meldung zu FCI-Titelveranstaltungen
Zu den FCI-Meisterschaftsrennen können Anmeldungen nicht direkt an den Veranstalter des Rennens erfolgen; sie sind ausschließlich über den Landesverband des Hundeeigentümers zu leiten.
4.8.2 Teilnehmerzahlen
Die maximale Teilnehmerzahl je Rasse und Geschlecht beträgt für jedes Land sechs Hunde, Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch die FCI-Windhundrennkommission. Vorjahrssieger dürfen außerhalb des Kontingents von 6 Hunden ihren Titel verteidigen.
4.8.3 Reservehunde
Über das laut Art. 4.8.2 bestimmte Kontingent hinaus kann jedes Land noch Reservehunde melden, welche die Chance erhalten können, für ausgefallene Hunde in der Equipe eingesetzt zu werden.
Für die Reservehunde die nicht am Meisterschaftsrennen teilnehmen können, ist dann am Samstag ein internationales Freundschaftsrennen vorzusehen.
An Coursing Veranstaltungen werden keine Freundschaftsläufe gezogen.
4.8.4 Meldelisten
Die Hunde müssen von jedem Landesverband in der Reihenfolge der Leistung aufgeführt gemeldet werden, nach Rasse und Geschlecht getrennt. Die Listen müssen die Namen der Hunde gemäß Ahnentafel und alle für die Vergabe des CACIL notwendigen Angaben, sowie die Namen der Eigentümer laut Rennlizenz, enthalten. Diese Listen sind mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung dem Ausrichter zuzustellen.

4.9 Funktionäre
Jedes Land ist verpflichtet zusammen mit seinen Meldungen dem Ausrichter seine Vorschläge für Funktionäre bekannt zu geben. Jury-Mitglieder und Bahn/Feldbeobachter werden vom Ausrichter bestimmt.
4.9.1 Beauftragter der FCI-Windhundrennkommission für die Meisterschaftsveranstaltungen
Die FCI/CdL bestimmt für jedes FCI-Meisterschaftsrennen oder -Coursing eine versierte Persönlichkeit als Oberaufsicht. Die Aufgabe dieses Beauftragten ist die Überwachung der Vorbereitung und der Durchführung der gesamten Veranstaltung. Darunter fällt auch die Prüfung des Programms. Der Beauftragte kann allfällige Änderungen veranlassen und in speziellen Fällen endgültig entscheiden. In Problemfällen ist er von der Jury zu Rate zu ziehen. Die Auslagen dieses Beauftragten werden vom Veranstalter übernommen.
4.9.2 Rennfunktionäre
Das Schiedsgericht ist mit drei Mitgliedern zu besetzen, die aus mindestens zwei verschiedenen Ländern stammen, eine Reserve ist vorzusehen. Bei den Bahnbeobachtern ist ebenfalls darauf zu achten, dass die Streckenabschnitte international besetzt sind.
4.9.3 Coursingfunktionäre
Meisterschaftscoursings werden von mindestens drei Richtern bewertet, von denen mindestens 2 Richter aus verschiedenen Landesverbänden kommen müssen. Es muss ein Ersatzrichter vorgesehen sein. Die Richter können von Feldbeobachtern unterstützt werden.

4.10 Bedingungen für die Titelvergabe
4.10.1 Zahl der Hunde am Start, sechs oder mehr Hunde.
Sind pro Rasse und Geschlecht mindestens sechs Hunde am Start, so kann je ein Titel für Rüden und Hündinnen getrennt vergeben werden. Sind bei einem Geschlecht weniger als sechs Hunde am Start, so laufen die Hunde gemischt und es wird für diese Rasse nur ein Titel vergeben.
4.10.2 Zahl der Hunde am Start, weniger als sechs Hunde.
Sind bei einer Rasse weniger als sechs Hunde am Start, so besteht kein Anspruch auf einen Titel. Bei besonderen Umständen kann die Titelvergabe in Absprache zwischen dem Delegierten der CdL und den Richtern vergeben werden. Die ausgeschriebenen Preise werden vergeben.
4.10.3 Zahl der Hunde am Start, weniger als vier Hunde.
Sind bei einer Rasse weniger als vier Hunde am Start, so findet für diese Rasse keine FCI Meisterschaft statt.

4.11 Distanzen für Titelveranstaltungen der FCI
4.11.1 Renndistanzen
• Für Whippet und Windspiele 350 -365 Meter
• Für alle andere Rassen: 475- 480 Meter
Geringe Abweichungen sind zu akzeptieren.
4.11.2 Coursingdistanzen
Einzuhaltende Distanzen bei FCI Europameisterschaft Coursings
• Für Whippets und Italienische Windspiele: 400 – 700 Meter
• Für alle anderen Windhundrassen: 500 – 1000 Meter.
Geringe Abweichungen sind zu akzeptieren.

4.12 Preise
4.12.1 Urkunden
Urkunde über den Titelgewinn (durch den ausrichtenden Landesverband)
4.12.2 Siegerdecken
Siegerdecken für die Titelgewinner:
• Weiss: FCI-Weltmeisterschaften
• Blau: FCI-Europameisterschaften
• Rot: FCI-Europameisterschaften Coursing
• Grün: FCI Freundschaftrennen
4.12.3 Finalisten
Für die Finalisten: Ehrenpreise

4.13 Startgeld
Die Höhe des Startgeldes wird von der CdL in Euro festgesetzt. Das Startgeld ist an die Landesverbände zu leisten und wird vom Equipenchef an den Ausrichter bezahlt.

4.14 Equipenchefs
Jeder teilnehmende Landesverband nennt mit der Meldung der Rennteilnehmer den Equipenchef.
1. Der Equipenchef ist während der Veranstaltung der Sprecher und Betreuer der Rennteilnehmer seines Landesverbandes in allen Fragen.
2. Er nimmt die Anweisungen der Organisationsstellen entgegen und gibt sie an die Mitglieder seiner Equipe weiter.
3. Er ist die Verbindungsstelle zwischen dem einzelnen Hundehalter seines Landes und den Organisatoren der Veranstaltung.
4. Alle in seiner Equipe auftretenden Fragen, Anregungen, Beanstandungen oder Beschwerden können nur durch ihn bei den zuständigen Organisationsstellen des Veranstalters bzw. Ausrichters vorgetragen und mit diesen Stellen geklärt werden.
5. Er hat in seiner Equipe für Beratung, Aufklärung und Disziplin zu sorgen.
6. Während der Einlieferungsfrist der Hunde übernimmt er das Einsammeln und die Kontrolle der Lizenzkarten und der Arbeitshefte seiner Mitglieder und übergibt dieselben an das Rennsekretariat. Die Teilnehmer sollen Abmeldungen so früh wie möglich dem Equipenchef mitteilen.

4.15 Grundsätzliches
Die Organisation ist verantwortlich für Ersatzgeräte und Equipment zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltungen.
4.15.1 Austragungsbestimmungen Rennen
Für FCI-Meisterschaftsrennen ist als Austragungsmodus die Ermittlung der Finalteilnehmer nach den in den Vorläufe gelaufenen Zeiten vorzusehen.
Jeder Hund, ausgenommen die Rasse Greyhound, muss mindestens zwei Vorläufe absolvieren, wobei der Finallauf der dritte ist. Für die Finalberechtigung ist die schnellste Zeit aus den zwei Vorläufen maßgebend.
Wenn in einer Kategorie weniger als 36 Hunde oder bei den Greyhounds weniger als 18 Hunde gemeldet sind, kann ohne Zeitmessung klassiert werden.
Für Greyhounds ist nur ein Vorlauf verpflichtend; ein zweiter Vorlauf ist fakultativ möglich. Die Windhundekommission kann Ausnahmen genehmigen.
4.15.2 Austragungsbestimmungen Coursing
Die Bewertung erfolgt nach den Bestimmungen von Paragraphen 3.7 dieses Reglements. Hunde, die im ersten Durchlauf weniger als 50% der zu erreichenden Punkte erhalten haben, sind für den 2. Durchgang nicht mehr startberechtigt.
4.15.3 Unnötige Läufe
Um den Gedanken des Tierschutzes zu wahren, muss darauf geachtet werden, dass den Hunden unnötige Läufe erspart bleiben.
4.15.4 Große Meldezahlen bei Rennen
Bei zu großer Meldezahl kann der Veranstalter eines FCI Meisterschaftsrennens dieses auf zwei Tage verteilen. Das Rennen für die einzelnen Rassen muss jedoch an einem Tag durchgeführt werden.
Die Rassen Afghanen, Greyhounds und Whippets starten dann am Sonntag, alle anderen gemeldeten Rassen am Samstag.
4.15.5 Große Meldezahlen bei Coursings
Bei zu großer Meldezahl kann der Veranstalter eines FCI Meisterschaftscoursings dieses auf zwei Tage verteilen. Die Läufe für die einzelnen Rassen müssen jedoch an einem Tag durchgeführt werden.
4.15.6 Zeitmessung für Rennen
Für das Zeitsystem ist eine Zeitnahme mit Zielfilmkamera erforderlich. Die Zeitnahme hat für alle über die Ziellinie laufenden Hunde mit Zeit und Bild zu erfolgen. Die Zeitmessanlage ist vom Ausrichter zu stellen. Neben diesen Vorrichtungen müssen Zielrichter eingesetzt werden.
4.15.7 Ersatz-Zeitmessung für Rennen
Es muss ein unabhängiges Ersatzmesssystem vorhanden sein. Dieses Ersatzsystem muss parallel mitlaufen um eine Zeitnahme unter allen Umständen zu sichern.

5. CACIL Bestimmungen

5.1 Rassen
Diese Bedingungen gelten für die Windhundrassen der FCI in Gruppe 10 für welche die Rennen / Coursings unter der Schirmherrschaft der FCI veranstaltet werden.
5.2 Veranstaltungen
Dieses Reglement gilt für internationale Rennen und Coursings in denen das CACIL vergeben wird, die von der jeweiligen nationalen kynologischen Organisation angemeldet und von der FCI Windhundrennkommission angenommen werden.
5.3 Mindestpunktzahl beim Coursing
Ein CACIL kann nur an einen Windhund vergeben werden, der mindestens 2/3 der möglichen Punkte erhält.
5.4 Vergabe des Titels
Der Titel eines „Champion International de Course“ wird bestätigt, sofern ein Windhund folgende Voraussetzungen erfüllt:
Im Alter von mindestens 15 Monaten muss ein Windhund wenigstens zwei „certificats d`aptitude au championnat international de lévriers“ (CACIL) in zwei verschiedenen Ländern durch Siege oder entsprechende Platzierungen bei zwei unter der Hoheit der FCI durchgeführten Lure Coursings bzw. Bahnrennen erhalten haben. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft (CACIL) muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 1 Jahr und 1Tag liegen.
5.5 Zuchtschauanforderungen
Ein Windhund muss unter zwei verschiedenen Richtern bei zwei internationalen, von der FCI geschützten Ausstellungen, zweimal entweder in der Jugendklasse über 15 Monate oder in der Zwischen- der Offenen, der Gebrauchshunde- bzw Champion Klasse die Note „SEHR GUT“ erhalten haben. Wenigstens eine dieser Formwertnoten die zur Zuerkennung für den Titel „Champion international de course” verwendet werden soll muss vor der ersten Anwartschaft auf das “certificat d’aptitude au championnat international de lévriers” (CACIL) erreicht werden. Ein Nachweis dass diese Forderung erfüllt wurde, ist der Meldung zum Rennen bzw. Coursing beizufügen. Sofern dieser Nachweis nicht erbracht wird, können diese Hunde nicht um das CACIL konkurrieren.
5.6 Reserve CACIL
Für das „Championat International de lévriers“ kann ein Reserve-CACIL Gültigkeit erlangen, wenn das CACIL einem Hund verliehen wurde, der diesen Titel bereits besitzt oder dieser Hund die Vorgaben unter Punkt 5.5 und/oder 5.8 nicht erfüllt.
5.7 Starterzahlen
1. Sind pro Rasse und Geschlecht mindestens sechs Hunde am Start so kann ein CACIL für Rüden und Hündinnen getrennt vergeben werden.
2. Sind bei einem Geschlecht weniger als sechs Hunde am Start, so laufen Rüden und Hündinnen gemischt und es wird für diese Rasse nur ein CACIL vergeben.
3. Sind bei einer Rasse weniger als sechs Hunde am Start, so wird das CACIL nicht vergeben.
5.8 Nicht vollständige Ahnentafel
Für einen Hund dessen Ursprung unbekannt oder dessen Ahnentafel unvollständig ist, ist eine Homologierung des CACIL - wie vom Richter vorgeschlagen - nicht möglich.  
5.9 Bestimmungen Res. CACIL
Der Vorschlag für das CACIL und das Res. CACIL erfolgt seitens der Richter ohne Überprüfung ob die Bedingungen hinsichtlich Eintragung in ein anerkanntes Stammbuch und/oder Vollständigkeit der Ahnentafel erfüllt sind.
Die Richter können für ein Reserve-CACIL den hinter dem Sieger bestplatzierten Hund vorschlagen, jedoch nur unter der Bedingung, dass er dieselben Voraussetzungen wie in 5.5 gefordert erfüllt, denen der vorgeschlagene CACIL-Hund entspricht.
5.10 Vorschlag für das Championat
Die Vorschläge für das CACIL werden dem Sekretariat der FCI über den zuständigen kynologischen Landesverband zugeleitet.
5.11 Vergabe des Championats
Der Vorstand der FCI prüft ob die vorschriftsmäßigen Bedingungen erfüllt sind. Bei einem positiven Ergebnis homologiert er den Vorschlag der Richter. Ist das Ergebnis negativ, wird die Auszeichnung nicht zuerkannt.
5.12 Endgültige Titel
Der endgültige Titel, « Champion International de Course » wird von der FCI zuerkannt.


6. Voraussetzung für eine Meldung in der Gebrauchshunde –Klasse
für Windhunde auf internationalen CACIB Ausstellungen der FCI
Um einen Hund in der Gebrauchshunde – Klasse melden zu können muss dem Meldeformular eine Kopie des verpflichtend vorgeschriebenen Zertifikats für den Start in der GK mit all den vorgegebenen Angaben vorgelegt werden, ausgefertigt von der kynologischen Organisation der F.C.I des Landes, wo der Besitzer seinen üblichen Wohnsitz hat und in dem bestätigt wird, dass der betreffende Hund folgende Anforderungen erfüllt:
1. Dass er im Besitz einer gültigen Coursing- oder Renn-Lizenz ist.
2. Dass er über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einem Tag mindestens viermal an internationalen CACIL Rennen / Coursings teilgenommen hat.
Ausnahme: Nachdem in den folgenden Ländern: Norwegen, Schweden, Finnland, Lettland, Litauen, Russland im Jahr nicht mehr als 2 CACIL Rennen / Coursings veranstaltet werden, wird die Vorgabe der Teilnahme von mindesten vier auf mindestens zwei Rennen / Coursings für deren nationale kynologische Landesorganisation reduziert.
3. In beiden Fällen ist nachzuweisen, dass sich der Hund zweimal in der ersten Hälfte der Teilnehmer platzieren konnte. Für den Fall, dass eine solche Einstufung anlässlich eines internationalen Coursings erfolgte, muss der Hund zusätzlich mindestens 2/3 der höchstmöglichen Punktzahl gemäß der Bewertungskriterien nach 3.7 dieser Ordnung erhalten haben.
 = Korrektur durch FCI

7. Anhänge

7.1 Meldeschein
Meldescheine werden von den nationalen Organisationen herausgegeben.
Folgende Informationen müssen an die Organisation von FCI Rennen und Coursings weitergegeben werden:
1. Veranstaltungsdaten:
Ort und Datum der Veranstaltung
2. Angaben zum Hund:
Name des Hundes / Rasse / Geschlecht / Geburtsdatum / Zuchtbuchnummer / Lizenznummer / ID-Nummer (Chip / Tätowierung)
3. Rennklasse
4. Besitzerangaben:
Name / Adresse / Land / Telefon / Fax / Email

7.2 Muster der Renndecken
Die untenstehende Einzelheiten gelten für Rennen, siehe p 3.5 für Coursing
Decken
Nr. 1 Farbe rot Zahl "1" in weiß
Nr. 2 Farbe blau Zahl "2" in weiß
Nr. 3 Farbe weiß Zahl "3" in schwarz
Nr. 4 Farbe schwarz Zahl "4" in weiß
Nr. 5 Farbe gelb Zahl "5" in schwarz
Nr. 6 Farbe schwarz-weiß Zahl "6" in rot

7.3 Vorgeschriebener Rennmaulkorb
Material: Stahldraht, Stahldraht mit Plastiküberzug
Alternative:
Material: Kunststoff für kleine Rassen in drei Größen
für große Rassen in sechs Größen
Ebenfalls zugelassen sind die „amerikanischen“ Maulkörbe aus Leder oder Kunststoff.

7.4 Tierarztbestimmungen
7.4.1 Eingangskontrolle
Kontrolle der Impfpässe auf gültige Schutzimpfungen, soweit nicht gebietsmäßig verschieden, diese Aufgaben von Behörden oder Ämtern übernommen werden.
Bei Einlieferung der Hunde soll eine allgemeine Untersuchung der gemeldeten Rennhunde erfolgen, bei der geprüft wird, ob der Hund zum Rennen zugelassen werden kann. Hunde in schlechtem Allgemeinzustand müssen abgelehnt werden.
Die allgemeine Untersuchung soll umfassen:
1. Kontrolle der Bindehäute (Konjunktiven), bei starker Bindehautentzündung sollte auch Temperatur gemessen werden.
2. Untersuchung der Hündinnen auf Läufigkeit.
3. Untersuchung der Pfoten, wobei besonders auf Wunden zu achten ist.
4. Durch beugen und strecken der Zehengelenke werden eventuelle Schmerzen festgestellt,
5. Beobachtung des Gangwerkes, bei Lahmheit ist eine genauere Untersuchung erforderlich.
7.4.2 Tagesaufsicht
Der Platztierarzt muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Seine Ausrüstung sollte so sein, dass er jede mögliche Notfallbehandlung (Wundversorgung, Schienenverbände und Herz- und Kreislaufschwäche) auf dem Platz vornehmen kann.
Da die Hunde bezüglich Gesundheitszustand, Verletzungen, Verdacht auf Doping usw. der Kontrolle des Platztierarztes unterstehen, muss das Schiedsgericht Hunde aus dem Rennen nehmen, die vom Tierarzt als krank oder verletzt gemeldet werden.
Der Tierarzt sollte vor jedem Endlauf / Finallauf die Hunde auf dem Sattelplatz beobachten und eventuelle Verletzungen sofort dem Schiedsgericht melden. Die betroffenen Hunde müssen dann aus dem Rennen genommen werden. Honorare und Spesen trägt grundsätzlich der ausrichtende Verein.
Lediglich Einzelbehandlungskosten sind vom Besitzer des behandelten Hundes zu tragen.

7.5 Bahnabmessungen / Klassifikationen von FCI Rennbahnen
7.5.1 Kategorie "A" Vorgaben
Hierbei handelt es sich um Rennbahnen, die gleichermaßen für nationale und internationale Rennen – auch mit Titelvergabe - zugelassen sind.
7.5.2 Kategorie "B" Vorgaben
Hierbei handelt es sich um Rennbahnen die für nationale Rennen und für internationale Rennen ohne Titelvergabe zugelassen sind.
7.5.3 Voraussetzungen
7.5.3.1 Allgemein
1. Das Geläuf aller Rennbahnen muss einwandfrei und so beschaffen sein, dass keine Unebenheiten die Hunde während des Laufens gefährden können.
2. Das Geläuf kann aus einer gleichmäßigen Grasnarbe, aus Sand, oder aus einer Kombination von beiden bestehen.
3. Die Rennbahn muss so angelegt sein, dass Rennen sowohl über eine Renndistanz von – 345 bis 390 m, wie auch über 475 - 480 m unter Berücksichtigung der Vorgabe hinsichtlich der Länge der Startgeraden durchgeführt werden können.
4. Die Startbox muss so aufgestellt sein, dass die Hunde beim Start eine Gerade von mindestens 40 m laufen können.
5. Der Sattelplatz muss vom Startbereich getrennt sein. Er muss sauber und zur Vorbereitung der Hunde auf das Rennen geeignet sein. Die Sicht auf die Rennbahn muss notfalls mit Hilfsmitteln verdeckt sein.
6. Der Bereich in der das Lockmittel liegen bleibt, muss sich etwa 50 Meter hinter der Ziellinie befinden.
7.5.3.2 Voraussetzung für die Kategorie "A"
Der Kurvenradius muss mindestens 42 m betragen, dies gilt sowohl für ebene Kurven, wie für solche mit Überhöhung. Als überhöhte Kurven gelten solche mit mindestens 8% Überhöhung.
Das Geläuf muss auf den Geraden mindestens 6 m, in den Kurven mindestens 8 m, bei überhöhten Kurven 7 m breit sein.
7.5.3.3 Voraussetzungen für die Kategorie "B"
Der Kurvenradius muss mindestens 40 m betragen, dies gilt sowohl für ebene Kurven, wie für solche mit Überhöhung. Als überhöhte Kurven gelten solche mit mindestens 8% Überhöhung.
Das Geläuf muss auf den Geraden mindestens 5 m, in den Kurven mindestens 7 m breit sein

01.01.2007


± ©  2007 Deutscher Windhundzucht- und Rennverband  ±

FÉDÉRATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (FCI)          www.fci.be
Commission des Courses de Lévriers (CdL)
Sight Hound Race Commission (CdL)
Windhundrennkommission (CdL)


FCI Reglement für Internationale Windhund-Rennen und -Coursings


Genehmigt vom FCI – Vorstand bei seiner Sitzung in Rom am 22. / 23. Oktober 2006. Gültig mit Wirkung zum 01.01.2007
In Fällen von sprachlichen Unterschieden ist die englische Version bindend.